KfW Informationen zum Antragsstopp: Klimafreundlicher Neubau (KFN 297/298)
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- Januar 15, 2024
Der KFN-Förderkredit wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gewährt. Neue Anträge können gestellt werden, sobald der Bundeshaushalt 2024 in Kraft getreten und die KfW vom Bund ermächtigt worden.
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