KfW Informationen zum Antragsstopp: Klimafreundlicher Neubau (KFN 297/298)

KfW Informationen zum Antragsstopp: Klimafreundlicher Neubau (KFN 297/298)

Der KFN-Förderkredit wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gewährt. Neue Anträge können gestellt werden, sobald der Bundeshaushalt 2024 in Kraft getreten und die KfW vom Bund ermächtigt worden ist, über entsprechende Bundesmittel für neue Förderzusagen zu verfügen.

Dieser Rahmen des Gesetzgebers bzw. des Bundes wird voraussichtlich Anfang Februar 2024 vorliegen.

Wir informieren Sie unverzüglich, sobald die Antragstellung wieder möglich ist.

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