KfW BEG: Start Stufe 2 der Neubauförderung am 21.04.2022

KfW BEG: Start Stufe 2 der Neubauförderung am 21.04.2022

Die für Stufe 1 bereitgestellten Haushaltsmittel wurden im Laufe des 20.04.2022 ausgeschöpft. Somit können keine Anträge mehr für Neubauvorhaben mit den Produktbestimmungen aus Stufe 1 gestellt werden.

Seit dem 21.04.2022, startet Stufe 2 der Neubauförderung.

Grundlage für die Förderung sind weiterhin die am 01.02.2022 in Kraft getretenen Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Wohngebäude (BEG WG), einschließlich der jeweils in der Anlage „Technische Mindestanforderungen“ enthaltenen Vorgaben mit den folgenden Abweichungen:

 Art der Förderung 

Die Förderung wird ausschließlich in den Kreditvarianten 261/263 angeboten. Die Beantragung eines Zuschusses ist weiterhin für Betroffene des Hochwassers 2021 möglich und entfällt im Übrigen für die Neubauförderung.

 Gegenstand der Förderung 

Die Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufe 40, 40 Erneuerbare Energien (EE) und die EffizienzhausStufe 40 Plus sind nicht mehr beantragbar. Gefördert wird nur die Effizienzhaus-/EffizienzgebäudeStufe 40 Nachhaltigkeit (NH).

Auf BaufiSmart werden entsprechende Einstellungen vorgenommen.

 Tilgungszuschüsse 

Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt für Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 NH 12,5 %

 Einschränkung der Wärmeerzeugung bei Effizienzhäusern/Effizienzgebäuden

Seit dem 20.04.2022 werden im Rahmen von Neubauvorhaben nur noch Wärmeerzeuger auf Basis Erneuerbarer Energien gefördert. Mit Gas betriebene Wärmeerzeuger (z. B. Gas-Brennwertkessel, gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs- Anlagen, Gasstrahler, Gas-Warmlufterzeuger) sowie deren Einbau und Anschluss sind nicht mehr förderfähig.

 Antragsstellung als Eigentümer mit Auflassungsvormerkung bzw. Grundbucheintrag

Bitte beachten Sie weiterhin, dass die KfW Programme 261 und 262 erst dann beantragt werden können, wenn für das Objekt oder Grundstück bereits eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist bzw. die Darlehensnehmer*innen bereits Eigentümer*innen sind.  Sofern Ihre Kund*innen ein Bestandsobjekt kaufen und anschließend sanieren, bzw. ein Grundstück kaufen und daraufhin bebauen möchten, müsste dies demnach zeitversetzt in zwei Schritten beantragt werden. Diese Änderung betrifft nur Bauherr*innen, die ihre Gewerke individuell vergeben. Ein Immobilienkauf vom Bauträger ist nicht betroffen, günstige baufinanzierung onlinegünstige baufinanzierung online.

 Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG)

die Neubauförderung wird nahtlos fortgeführt. Eine Neubauförderung wird nur noch in Kombination mit dem QNG ermöglicht. Dieses Programm in Stufe 2 soll bis zum 31.12.2022 gelten. Das QNG Siegel ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der BEG-Förderung (Bonus im Rahmen der sog. „Nachhaltigkeitsklasse“ der BEG) und wird in der zweiten Stufe verpflichtend, günstige hauskredite.

Baufinanzierungsvergleich mit mehr als 500 Banken im Vergleich und weitere Informationen finden
Sie auf unsrer Webseite – https://www.baufinanzierung-profi24.de/

Newsletter abonnieren!

Erhalten Sie kostenlos aktuelle Kredit-News und Informationen zu Sonderzins-Aktionen