Anpassung Kriterien zum Ansatz von Elterngeld – Förderung der Baufinanzierung für Eltern mit Kind

Anpassung Kriterien zum Ansatz von Elterngeld – Förderung der Baufinanzierung für Eltern mit Kind

Commerzbank

Anpassung Kriterien zum Ansatz von Elterngeld – Förderung der Baufinanzierung für Eltern mit Kind

Commerzbank erleichtert per sofort ihre Richtlinien zum Ansatz von Elterngeld. 

Beim Ansatz von Elterngeld geht die Commerzbank einen großen Schritt auf frisch gebackene Eltern zu und wechselt beim Ansatz des Elterngelds per sofort in eine „Ist-Betrachtung“ und kann die spezifische Einkunftsart, die bei Antragsstellung vorliegt, als nachhaltig in der Haushaltsrechnung ansetzen. Das bedeutet konkret, wenn der/die Antragsteller bei Einreichung Elterngeld beziehen, kann dies auch angesetzt werden und es wird kein Nachweis der Wiederbeschäftigung mehr benötigt.  
 

So wird die Baufinanzierung für junge Eltern gefördert.

Wichtig zu beachten ist:

 Damit die Commerzbank das Elterngeld ansetzen kann, wird der Elterngeldbescheid (oder Nachweis Eingang des Elterngeld mit Kontoauszug) benötigt. Liegt dieser noch nicht vor, kann das Mutterschutzgeld / Gehalt angesetzt werden (Das Einkommen, was in diesem Moment gezahlt wird).

 Bitte beachten Sie, dass die Commerzbank nur ansetzen kann, was zum Zeitpunkt der Antragsstellung auch wirklich vorliegt.

Baufinanzierungsvergleich mit mehr als 500 Banken im Vergleich und weitere Informationen finden Sie auf unsrer Webseite – https://www.baufinanzierung-profi24.de/

Newsletter abonnieren!

Erhalten Sie kostenlos aktuelle Kredit-News und Informationen zu Sonderzins-Aktionen