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Sanierung & Förderung

Sanierungsförderung 2026 — was sich zum 21. Juli geändert hat

Seit dem 9. Juli 2026 nahm die KfW vorübergehend keine neuen BEG-Anträge entgegen. Seit dem 21. Juli 2026 läuft die Antragstellung wieder — mit angepassten Konditionen. Wir ordnen ein, was das für Heizungstausch und Sanierung bedeutet, und finanzieren den nicht geförderten Rest.

Wer im Juli 2026 einen Förderantrag bei der KfW stellen wollte, stand vor verschlossener Tür. Grund war eine Umstellung der Förderbedingungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Für Eigentümer mit geplanter Sanierung war das eine unangenehme Erfahrung. Für alle, die jetzt planen, ist es vor allem eine Lehre: Die Finanzierung muss so aufgebaut sein, dass sie eine Förderpause übersteht.

Welche Programme für Sanierer relevant sind

Hinweis zu den Fördersätzen: Die BEG-Konditionen haben sich 2026 mehrfach geändert. Die konkreten Sätze stehen bewusst als Platzhalter und werden vor Veröffentlichung tagesaktuell auf kfw.de verifiziert und mit Abrufdatum ausgewiesen.
ProgrammWofürKonditionen
KfW 458Zuschuss für den Heizungstausch in Bestandsgebäudentagesaktuell prüfen
KfW 261Kredit mit Tilgungszuschuss für die Komplettsanierung zum Effizienzhaustagesaktuell prüfen
KfW 358 / 359Ergänzungskredit — nur mit bereits erteilter Zuschusszusagetagesaktuell prüfen
BAFA / BEG EMZuschuss für Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster, Lüftungtagesaktuell prüfen
KfW 455-BInvestitionszuschuss Barrierereduzierung, Mittel begrenzttagesaktuell prüfen

Quelle: KfW, Stand [Abrufdatum]. Förderbedingungen können sich kurzfristig ändern; maßgeblich ist ausschließlich die jeweils gültige Förderrichtlinie.

Der Denkfehler, der die meisten Sanierungen teuer macht

Viele Eigentümer planen so: erst den Zuschuss beantragen, dann schauen, was die Finanzierung kostet. Das ist die falsche Reihenfolge. Der Ergänzungskredit der KfW setzt eine bereits erteilte Zuschusszusage voraus; allein beantragen lässt er sich nicht. Gleichzeitig darf mit der Maßnahme in der Regel erst nach Antragstellung begonnen werden. Wer den Handwerker beauftragt, bevor die Förderkette steht, verliert den Anspruch.

Wir bauen die Finanzierung deshalb von hinten auf: Zuerst klären wir, welcher Förderweg für Ihr Gebäude offensteht, dann welche Bank den nicht geförderten Teil zu welchen Konditionen übernimmt — und erst danach wird der Auftrag erteilt.

Was wir für Sie übernehmen

  • Fördermittel-Check über KfW, BAFA und die sächsische bzw. thüringische Landesförderung — auch kommunale Programme, die häufig übersehen werden.
  • Abstimmung mit Ihrem Energieeffizienz-Experten zur Bestätigung zum Antrag.
  • Finanzierung des Eigenanteils über den Bankenvergleich.
  • Prüfung, ob eine Umschuldung der bestehenden Baufinanzierung die Gesamtbelastung zusätzlich senkt.
  • Zeitplanung entlang der Antragsfristen, damit keine Maßnahme vor der Zusage beginnt.

Wenn die Förderung nicht reicht

Nicht jedes Vorhaben ist förderfähig, und nicht jede Förderung deckt den nötigen Betrag. Für den Rest gibt es je nach Situation drei Wege: die Aufstockung der bestehenden Baufinanzierung, ein separates Modernisierungsdarlehen mit Grundschuld oder — bei Beträgen bis 50.000 Euro — ein Blankodarlehen ohne Grundbucheintrag.

Häufige Fragen

Ja. Die KfW hatte die Antragstellung ab dem 9. Juli 2026 vorübergehend ausgesetzt und führt die Förderung seit dem 21. Juli 2026 mit angepassten Bedingungen fort.

In der Regel nicht. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt üblicherweise zum Verlust des Förderanspruchs. Maßgeblich ist die jeweils gültige Förderrichtlinie.

Ja, das ist der Normalfall. Der Zuschuss deckt einen Teil der förderfähigen Kosten, die Bank finanziert den Rest. Eine Doppelförderung derselben Maßnahme ist ausgeschlossen.

Erst die Förderkette, dann der Handwerker

Wir prüfen kostenlos, welche Programme für Ihr Gebäude offenstehen und wie der Eigenanteil am günstigsten finanziert wird.