Seit dem 9. Juli 2026 nahm die KfW vorübergehend keine neuen BEG-Anträge entgegen. Seit dem 21. Juli 2026 läuft die Antragstellung wieder — mit angepassten Konditionen. Wir ordnen ein, was das für Heizungstausch und Sanierung bedeutet, und finanzieren den nicht geförderten Rest.
Wer im Juli 2026 einen Förderantrag bei der KfW stellen wollte, stand vor verschlossener Tür. Grund war eine Umstellung der Förderbedingungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Für Eigentümer mit geplanter Sanierung war das eine unangenehme Erfahrung. Für alle, die jetzt planen, ist es vor allem eine Lehre: Die Finanzierung muss so aufgebaut sein, dass sie eine Förderpause übersteht.
| Programm | Wofür | Konditionen |
|---|---|---|
| KfW 458 | Zuschuss für den Heizungstausch in Bestandsgebäuden | tagesaktuell prüfen |
| KfW 261 | Kredit mit Tilgungszuschuss für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus | tagesaktuell prüfen |
| KfW 358 / 359 | Ergänzungskredit — nur mit bereits erteilter Zuschusszusage | tagesaktuell prüfen |
| BAFA / BEG EM | Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster, Lüftung | tagesaktuell prüfen |
| KfW 455-B | Investitionszuschuss Barrierereduzierung, Mittel begrenzt | tagesaktuell prüfen |
Quelle: KfW, Stand [Abrufdatum]. Förderbedingungen können sich kurzfristig ändern; maßgeblich ist ausschließlich die jeweils gültige Förderrichtlinie.
Viele Eigentümer planen so: erst den Zuschuss beantragen, dann schauen, was die Finanzierung kostet. Das ist die falsche Reihenfolge. Der Ergänzungskredit der KfW setzt eine bereits erteilte Zuschusszusage voraus; allein beantragen lässt er sich nicht. Gleichzeitig darf mit der Maßnahme in der Regel erst nach Antragstellung begonnen werden. Wer den Handwerker beauftragt, bevor die Förderkette steht, verliert den Anspruch.
Wir bauen die Finanzierung deshalb von hinten auf: Zuerst klären wir, welcher Förderweg für Ihr Gebäude offensteht, dann welche Bank den nicht geförderten Teil zu welchen Konditionen übernimmt — und erst danach wird der Auftrag erteilt.
Nicht jedes Vorhaben ist förderfähig, und nicht jede Förderung deckt den nötigen Betrag. Für den Rest gibt es je nach Situation drei Wege: die Aufstockung der bestehenden Baufinanzierung, ein separates Modernisierungsdarlehen mit Grundschuld oder — bei Beträgen bis 50.000 Euro — ein Blankodarlehen ohne Grundbucheintrag.
Ja. Die KfW hatte die Antragstellung ab dem 9. Juli 2026 vorübergehend ausgesetzt und führt die Förderung seit dem 21. Juli 2026 mit angepassten Bedingungen fort.
In der Regel nicht. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt üblicherweise zum Verlust des Förderanspruchs. Maßgeblich ist die jeweils gültige Förderrichtlinie.
Ja, das ist der Normalfall. Der Zuschuss deckt einen Teil der förderfähigen Kosten, die Bank finanziert den Rest. Eine Doppelförderung derselben Maßnahme ist ausgeschlossen.
Diese Darstellung ersetzt keine Förder- und keine Energieberatung. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Förderrichtlinien der KfW bzw. des BAFA. Stand: [Abrufdatum].
Ein repräsentatives Beispiel nach § 17 Abs. 4 PAngV wird ergänzt, sobald konkrete Zinssätze oder Raten für das Finanzierungsprodukt genannt werden; das Beispiel des Kreditgebers wird dann unverändert übernommen.
Vermittler: Baufinanzierungsprofi24 UG (haftungsbeschränkt), Katharinenstr. 23–25, 04643 Geithain. Vermittlung mit Erlaubnis nach [§ 34c bzw. § 34i GewO], Registernummer [XXX]. Wir vermitteln Verträge für mehrere Darlehensgeber; eine abschließende Marktbetrachtung findet nicht statt.
Wir prüfen kostenlos, welche Programme für Ihr Gebäude offenstehen und wie der Eigenanteil am günstigsten finanziert wird.