Am 11. Juni 2026 hat die EZB die Leitzinsen erstmals seit 2023 wieder angehoben. Für alle, deren Zinsbindung in den nächsten Jahren endet, ist das eine sehr konkrete Zahl auf dem künftigen Kontoauszug. Wir vergleichen Prolongation, Umschuldung und Forward-Darlehen für Ihre Restschuld.
Wer 2016 finanziert hat, zahlt heute oft einen Sollzins mit einer Eins vor dem Komma. Die Differenz zur Anschlusskondition trifft Sie nicht schleichend, sondern an einem einzigen Stichtag — dem Tag, an dem die alte Zinsbindung endet.
Ein Rechenbeispiel mit offengelegten Eingangswerten. Angesetzt ist ein Sollzins von 3,29 Prozent bei einem Beleihungsauslauf von 60 Prozent — die Kondition, die derzeit am oberen Ende unseres Vergleichs steht.
| Alte Finanzierung (2016) | Anschluss zu heute | |
|---|---|---|
| Restschuld | 195.000 € | 195.000 € |
| Sollzins | 1,40 % p. a. | 3,29 % p. a. |
| Tilgung | 2,00 % p. a. | 2,00 % p. a. |
| Monatliche Rate | 552,50 € | 859,63 € |
| Mehrbelastung | — | rund 307 € / Monat |
Über zehn Jahre summiert sich diese Differenz auf einen mittleren fünfstelligen Betrag. Unverbindliches Rechenbeispiel; Ihre Kondition hängt von Bonität, Objekt und Beleihungsauslauf ab. Die entscheidende Beobachtung: Diese Mehrbelastung ist keine Naturgewalt. Sie hängt davon ab, welches Angebot Sie annehmen — und die meisten Eigentümer nehmen das erste, das im Briefkasten liegt.
Die Prolongation ist die Verlängerung bei Ihrer bisherigen Bank. Bequem: ein Formular, keine neue Grundschuld, keine Notarkosten. Es ist aber auch das Angebot, bei dem Ihre Bank am wenigsten Wettbewerbsdruck spürt. Erfahrungsgemäß liegt das erste Prolongationsangebot spürbar über dem, was am Markt möglich wäre.
Die Umschuldung bedeutet den Wechsel zu einer anderen Bank. Die Grundschuld wird abgetreten statt neu bestellt — das kostet in der Regel rund 0,2 bis 0,3 Prozent der Grundschuldsumme. Ab einer Zinsdifferenz von etwa 0,2 Prozentpunkten rechnet sich der Wechsel bei einer typischen Restschuld bereits.
Das Forward-Darlehen sichert Ihnen die heutigen Konditionen für eine Anschlussfinanzierung, die erst in bis zu 60 Monaten beginnt. Sie zahlen dafür einen Zinsaufschlag pro Vorlaufmonat. Ob sich das trägt, ist eine reine Rechenfrage: Aufschlag gegen erwartete Zinsentwicklung. Wir rechnen sie für Ihre Restschuld durch, statt eine Marktmeinung zu verkaufen.
Ein Punkt, der in Bankgesprächen selten von selbst zur Sprache kommt: Nach § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB können Sie ein Immobiliendarlehen zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung mit sechs Monaten Frist kündigen — unabhängig von der vereinbarten Zinsbindung und ohne Vorfälligkeitsentschädigung.
Beratung und Vergleich sind für Sie ohne Vorkosten. Es entstehen keine Beratungsgebühren und keine Kosten für die Angebotserstellung.
Die beste Zeit ist 36 bis 60 Monate vor Ablauf Ihrer Zinsbindung — dann steht Ihnen das gesamte Instrumentarium offen. Ab zwölf Monaten wird es enger, ab drei Monaten bleibt meist nur die Prolongation. Für eine erste Einschätzung genügen Restschuld, Sollzins und Enddatum der Zinsbindung. Wir beraten in Geithain, Leipzig, Borna, Grimma, Altenburg und Döbeln auf Wunsch bei Ihnen zu Hause — telefonisch und online in ganz Sachsen und Thüringen.
Mit einem Forward-Darlehen bis zu 60 Monate vor Ablauf der Zinsbindung. Je länger die Vorlaufzeit, desto höher der Zinsaufschlag — dafür haben Sie volle Planungssicherheit.
Nein. Bei einer Anschlussfinanzierung wird die bestehende Grundschuld in der Regel abgetreten statt neu bestellt. Die Kosten liegen meist bei rund 0,2 bis 0,3 Prozent der Grundschuldsumme.
Zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung ja — mit sechs Monaten Frist und ohne Vorfälligkeitsentschädigung (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB).
Nettodarlehensbetrag 300.000 €, Sollzinsbindung 120 Monate, gebundener Sollzins 3,29 % p. a., effektiver Jahreszins 3,34 % p. a., anfängliche Tilgung 2,00 % p. a., Beleihungsauslauf 60 %, 119 monatliche Raten à 1.322,50 €, Restschuld nach Ablauf der Sollzinsbindung rund 229.066 €, Gesamtbetrag rund 387.766 €. Kreditgeber: [Name und Anschrift laut Konditionsblatt].
Der genannte Zinssatz gilt für einen Beleihungsauslauf von 60 %. Liegt Ihr Beleihungsauslauf höher, steigt der Zinssatz entsprechend. Wir ermitteln Ihren persönlichen Wert kostenfrei.
Vermittler: Baufinanzierungsprofi24 UG (haftungsbeschränkt), Katharinenstr. 23–25, 04643 Geithain. Vermittlung mit Erlaubnis nach [§ 34c bzw. § 34i GewO], Registernummer [XXX]. Wir vermitteln Verträge für mehrere Darlehensgeber; eine abschließende Marktbetrachtung findet nicht statt.
Nennen Sie uns Restschuld, Sollzins und das Ende Ihrer Zinsbindung — wir prüfen kostenfrei, welcher Weg für Sie der günstigste ist.