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Anschlussfinanzierung · Forward-Darlehen

Anschlussfinanzierung 2026 — was Sie jetzt tun sollten

Am 11. Juni 2026 hat die EZB die Leitzinsen erstmals seit 2023 wieder angehoben. Für alle, deren Zinsbindung in den nächsten Jahren endet, ist das eine sehr konkrete Zahl auf dem künftigen Kontoauszug. Wir vergleichen Prolongation, Umschuldung und Forward-Darlehen für Ihre Restschuld.

Wer 2016 finanziert hat, zahlt heute oft einen Sollzins mit einer Eins vor dem Komma. Die Differenz zur Anschlusskondition trifft Sie nicht schleichend, sondern an einem einzigen Stichtag — dem Tag, an dem die alte Zinsbindung endet.

Wie groß ist der Unterschied wirklich?

Ein Rechenbeispiel mit offengelegten Eingangswerten. Angesetzt ist ein Sollzins von 3,29 Prozent bei einem Beleihungsauslauf von 60 Prozent — die Kondition, die derzeit am oberen Ende unseres Vergleichs steht.

 Alte Finanzierung (2016)Anschluss zu heute
Restschuld195.000 €195.000 €
Sollzins1,40 % p. a.3,29 % p. a.
Tilgung2,00 % p. a.2,00 % p. a.
Monatliche Rate552,50 €859,63 €
Mehrbelastungrund 307 € / Monat

Über zehn Jahre summiert sich diese Differenz auf einen mittleren fünfstelligen Betrag. Unverbindliches Rechenbeispiel; Ihre Kondition hängt von Bonität, Objekt und Beleihungsauslauf ab. Die entscheidende Beobachtung: Diese Mehrbelastung ist keine Naturgewalt. Sie hängt davon ab, welches Angebot Sie annehmen — und die meisten Eigentümer nehmen das erste, das im Briefkasten liegt.

Prolongation, Umschuldung oder Forward-Darlehen?

Die Prolongation ist die Verlängerung bei Ihrer bisherigen Bank. Bequem: ein Formular, keine neue Grundschuld, keine Notarkosten. Es ist aber auch das Angebot, bei dem Ihre Bank am wenigsten Wettbewerbsdruck spürt. Erfahrungsgemäß liegt das erste Prolongationsangebot spürbar über dem, was am Markt möglich wäre.

Die Umschuldung bedeutet den Wechsel zu einer anderen Bank. Die Grundschuld wird abgetreten statt neu bestellt — das kostet in der Regel rund 0,2 bis 0,3 Prozent der Grundschuldsumme. Ab einer Zinsdifferenz von etwa 0,2 Prozentpunkten rechnet sich der Wechsel bei einer typischen Restschuld bereits.

Das Forward-Darlehen sichert Ihnen die heutigen Konditionen für eine Anschlussfinanzierung, die erst in bis zu 60 Monaten beginnt. Sie zahlen dafür einen Zinsaufschlag pro Vorlaufmonat. Ob sich das trägt, ist eine reine Rechenfrage: Aufschlag gegen erwartete Zinsentwicklung. Wir rechnen sie für Ihre Restschuld durch, statt eine Marktmeinung zu verkaufen.

bis 60Monate Vorlaufzeit
500+Banken im Vergleich
0 €Vorkosten für Beratung

Ihr Sonderkündigungsrecht nach zehn Jahren

Ein Punkt, der in Bankgesprächen selten von selbst zur Sprache kommt: Nach § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB können Sie ein Immobiliendarlehen zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung mit sechs Monaten Frist kündigen — unabhängig von der vereinbarten Zinsbindung und ohne Vorfälligkeitsentschädigung.

Echter Hebel bei alten Verträgen: Für Verträge mit 15- oder 20-jähriger Bindung aus einer Hochzinsphase ist das Sonderkündigungsrecht bares Geld wert. Wir prüfen kostenfrei, ab wann diese Frist in Ihrem Vertrag greift.

Was wir für Sie tun

  • Wir holen Ihr Prolongationsangebot ein und rechnen es gegen den Markt.
  • Wir prüfen, ob ein Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB besteht.
  • Wir berechnen den Break-even zwischen Forward-Aufschlag und erwarteter Zinsentwicklung für Ihre konkrete Restschuld.
  • Wir übernehmen die Abstimmung mit alter und neuer Bank, inklusive Grundschuldabtretung.
  • Sie behalten einen festen Ansprechpartner — nicht nur bis zur Unterschrift.

Beratung und Vergleich sind für Sie ohne Vorkosten. Es entstehen keine Beratungsgebühren und keine Kosten für die Angebotserstellung.

Wann Sie sich melden sollten

Die beste Zeit ist 36 bis 60 Monate vor Ablauf Ihrer Zinsbindung — dann steht Ihnen das gesamte Instrumentarium offen. Ab zwölf Monaten wird es enger, ab drei Monaten bleibt meist nur die Prolongation. Für eine erste Einschätzung genügen Restschuld, Sollzins und Enddatum der Zinsbindung. Wir beraten in Geithain, Leipzig, Borna, Grimma, Altenburg und Döbeln auf Wunsch bei Ihnen zu Hause — telefonisch und online in ganz Sachsen und Thüringen.

Häufige Fragen

Mit einem Forward-Darlehen bis zu 60 Monate vor Ablauf der Zinsbindung. Je länger die Vorlaufzeit, desto höher der Zinsaufschlag — dafür haben Sie volle Planungssicherheit.

Nein. Bei einer Anschlussfinanzierung wird die bestehende Grundschuld in der Regel abgetreten statt neu bestellt. Die Kosten liegen meist bei rund 0,2 bis 0,3 Prozent der Grundschuldsumme.

Zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung ja — mit sechs Monaten Frist und ohne Vorfälligkeitsentschädigung (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB).

Zinsbindung im Blick behalten zahlt sich aus

Nennen Sie uns Restschuld, Sollzins und das Ende Ihrer Zinsbindung — wir prüfen kostenfrei, welcher Weg für Sie der günstigste ist.