KfW Einstellung BEG 262 und Produktanpassungen im BEG 261

KfW Einstellung BEG 262 und Produktanpassungen im BEG 261

KfW
Einstellung BEG 262 und Produktanpassungen im BEG 261

KfW hat uns kurzfristig darüber informiert, dass sie weitere Anpassungen in ihren BEG-Programmen vornehmen werden.

Die wichtigsten Änderungen betreffen nachfolgende Themen:

 

Anpassung der BEG Förderung zum 28.07.2022

Um weiter möglichst vielen Kunden den Zugang zur Förderung zu ermöglichen, ist eine moderate Absenkung der Fördersätze und eine Umstellung auf zinsverbilligte Kredite mit Tilgungszuschüssen bei den Komplettsanierungen erforderlich. Bei Einzelmaßnahmen wird die Förderung mit Zuschüssen beim BAFA konzentriert und die KfW-Kreditförderung eingestellt. Des Weiteren wird die Gebäudeförderung für den Neubau ab dem Jahr 2023 neu ausgerichtet. Für BEG-Anträge, die bis zum Ablauf des 27.07.2022 bei der KfW eingereicht werden, werden die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Programmbestimmungen angewendet

 

Einstellung der Programmvarianten 262, 263, 461, 463

Die Förderung von Einzelmaßnahmen in der Kreditvariante wird aufgrund der geringen Inanspruchnahme eingestellt. Die Vergabe von Zuschüssen für Einzelmaßnahmen durch das BAFA bleibt erhalten. Im Ergebnis wird die Fördersystematik vereinfacht und nutzerfreundlicher, da es eine klare Aufteilung zwischen KfW und BAFA gibt. Die systemischen Maßnahmen werden durch die KfW
und die Einzel-maßnahmen durch das BAFA gefördert.

 

Anpassungen Neubau- und Sanierungsförderung

 Reduzierung des Kreditbetrages für Wohngebäude (261) auf 120 TEUR pro Wohneinheit

 Absenkung der Fördersätze (261) des Tilgungszuschusses für das Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 NH wird von 12,5 % auf 5 % reduzier

 Einstellung der Effizienzhaus-/ Effizienzgebäude-Stufe 100 (261 – EH/EG 100, EH/EG 100 EE und EG 100 NH)

 Reduzierung der Fördersätze (261) der Tilgungszuschüsse für die Sanierung zum Effizienzhaus/Effizienzgebäude werden abgesenkt und im Gegenzug eine deutliche Zinsvergünstigung
gewährt

 Einstellung iSFP-Bonus (261) für eine (umfassende) Komplettsanierung zum Effizienzhaus

Einführung „Worst Performing Building“ Bonus

 

Ab 22.09.2022 werden WPB in den Effizienzhaus-Stufen gefördert. „Worst Performing Buildings“ sind Gebäude, die auf Grund des energetischen Sanierungsstandes zu den energetisch schlechtesten 25 % des deutschen Gebäudebestandes gehören. Für die Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ wird ein Bonus von fünf Prozentpunkten gewährt. Dieser Bonus ist mit der EE- oder NH-Klasse
kumulierbar. Nähere Informationen stellen wir Ihnen in Kürze zur Verfügung.

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